Ein langer Weg bis zum Stelltermin

Wir haben diesem Moment lange entgegengefiebert: Unsere Hausaufstellung mit Lehner Haus steht endlich bevor! Seit wir unser Grundstück im Februar 2022 gekauft haben, sind inzwischen gut anderthalb Jahre vergangen. Überraschend lange hat es gedauert, bis wir die Baugenehmigung in den Händen halten konnten – rund ein Jahr! Im August 2023 war es dann endlich so weit, und wir dachten, jetzt würde alles schnell gehen. Doch damit lagen wir leider falsch.


1. Endlich die Baugenehmigung – und dann warten auf die Bemusterung

Kaum hatten wir die Baugenehmigung erhalten, leiteten wir sie an Lehner Haus weiter – mit der Bitte, zeitnah die Bemusterung zu terminieren. Wir gingen davon aus, dass das innerhalb der nächsten ein bis zwei Monate möglich wäre. Schließlich brauchten wir die finalen Pläne auch für den Kellerbau. Doch Fehlanzeige: Die frühesten Termine lagen im Januar und Februar, also weitere fünf Monate später. Lehner Haus trennt die Bemusterung in zwei separate Termine, wie wir schon früher berichtet haben, was die Planung zusätzlich verzögerte.

2. Endloses Warten auf Pläne und Statik

Nach den Bemusterungsterminen dauerte es erneut Wochen, bis die Produktionspläne sowie die dringend benötigten Lasten- und Deckenaussparungspläne für den Kellerbau erstellt waren. Auch hier zogen sich die Prozesse unerwartet lange hin. Unsere Projektleiterin war erst im Urlaub, dann war die verantwortliche Zeichnerin krank, und schließlich zog der interne Statiker offenbar die Statik für ein neues Kundenzentrum vor. So konnte unser Kellerbau erst im März beginnen, worüber wir bereits berichtet haben. Wieder ein verlorener Monat.

3. Langwierige Abnahme der Baustelle

Lehner Haus verlangt, dass nach Fertigstellung des Kellers oder der Bodenplatte die Baustelle abgenommen wird, um sicherzustellen, dass die sogenannten Montagevoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise die korrekten Maße der Kellerdecke und ein ebener Untergrund für das Baugerüst. Soweit erstmal gut nachvollziehbar. Der Rohbauleiter, ab diesem Punkt unser neuer Ansprechpartner (mittlerweile die dritte Person), kam für diese Abnahme vor Ort vorbei – und fand eine Liste kleinlicher Mängel. Dafür müsste man eigentlich fast einen eigenen Beitrag erstellen, aber wir versuchen es knapp zusammenzufassen. 

Es wurden wirklich kleinste Abweichungen moniert, wie eine minimale Erhöhung am Rand der Kellerdecke auf der Ostseite oder, dass die oberste Stufe der Kellertreppe zu weit in den Gang reinragen würde. Wir haben daraufhin mit unserem Kellerbauer dazu gesprochen, der hier immer sehr pragmatisch ist und nur lachen konnte. Auf die Ränder der Kellerdecke kommt ja sowie Mörtel, um die Wände zu befestigen, sodass der Millimeter Erhöhung locker ausgeglichen werden kann. Und die Treppe hat er genau nach deren Angaben gegossen. Unser Haus steht ja inzwischen und die Treppe passt perfekt. Die bemängelte Kante hat er dann kurzerhand mit dem Hammer gebrochen und alles war gut.

Dann kam hinzu, dass der Bauleiter noch weitere Mängel feststellte, die jedoch in den Dokumenten von Lehner gar nicht als Montagevoraussetzungen gelistet sind, beispielsweise eine Wandlampe an einem benachbarten Haus in der Zufahrt, die angeblich auf 4 m Höhe im Weg hängt, oder die Wand des Hauses, an die wir anbauen. Die müsste angeblich schon vorbereitet sein (ein Holzbalken ragte zu uns rüber), ohne, dass wir wussten, wann das Haus eigentlich kommen soll. Und dann wollte Lehner Haus die Montagevoraussetzungen nicht bestätigen, weil noch der Kran vom Kellerbau dort stand. Da hatten wir mit unserem Kellerbauer vereinbart, dass der auf unserem Grundstück stehen kann, bis er auf der nächsten Baustelle benötigt wird. Jedenfalls haben wir uns ewig mit Lehner Haus im Kreis gedreht, ob erst der Stelltermin für die Hausaufstellung genannt werden müsste, damit wir rechtzeitig die nötigen Arbeiten erledigen können bzw. auch der Kran weggebracht wird, oder erst alles erledigt sein muss, bevor sie uns einen Stelltermin nennen. Das hat viele Nerven gekostet, pragmatisch und kundenorientiert war daran leider gar nichts. 

4. Endlich der Stelltermin – allerdings nicht wie vereinbart

Im Mai bekamen wir dann endlich die Bestätigung, dass die Montagevoraussetzungen erfüllt sind. Plötzlich waren die vorherigen Mängel kein Thema mehr – alles schien Panikmache für unerfahrene Bauherren gewesen zu sein. Doch der Stelltermin von Lehner Haus war ein Schock: Mitte August – ganze sechs Monate nach der Bemusterung, obwohl wir vertraglich eine Frist von maximal sechs Monaten für die komplette Hausaufstellung inklusive Innenausbau vereinbart hatten. 6 Monate nach der Bemusterung hatte Lehner Haus noch nicht einmal begonnen die erste Wand zu stellen.

Hier kam erneut die kundenfeindliche Geschäftspraktik von Lehner Haus zum Vorschein: In AGB und Hinweistexten zum Vertrag war stets die Rede von einem Bemusterungstermin. Auf diesen haben wir uns auch in unserer Individualvereinbarung bezogen. Dieser Termin war am 07.02.2024. Sechs Monate später ist dann der 07.08.2024. Lehner Haus hingegen rechnet dann plötzlich statt mit dem Bemusterungstermin mit einem Bemusterungszeitraum. Und dieser Bemusterungszeitraum ist laut Lehner Haus erst beendet, wenn diese die von uns unterschriebenen Änderungen am Leistungsumfang bestätigen. Die erste Änderung des Leistungsprotokolls (wir hatten mehrere, weil wiederholt Minderungen vergessen wurden) bekamen wir auch erst nach dem Urlaub der Projektleiterin. Lehner Haus wollte uns somit beispielsweise die Abwesenheit der eigenen Mitarbeiter als Verzögerung aufhalsen. 

Diese Geschäftspraktik scheint auch bei anderen Kunden zum Tragen zu kommen, wie wir einer E-Mail entnehmen konnten, die versehentlich an uns gesendet wurde, aber für ein anderes Bauvorhaben bestimmt war.

Fazit

Für uns als erstmalige Bauherren waren die Abläufe bei Lehner Haus extrem unklar und die Kommunikation oft frustrierend. Viele Verzögerungen wurden durch interne Prozesse verursacht, die wir nicht beeinflussen konnten. Unsere Erfahrung war, dass die Schritte alle voneinander abhängen und Lehner Haus in der Hand hat, wann es weitergeht.

Wie oben beschrieben, liefert Lehner Haus die Pläne wochenlang nicht, sodass wir nicht mit dem Bau des Kellers weitermachen konnten. In der Folge nimmt Lehner Haus die Baustelle nicht ab und damit kann kein Termin für die Hausaufstellung genannt werden. Wir hatten schon den Eindruck, dass hier ganz gezielt mit einer Verzögerungstaktik gearbeitet wird. Und am Ende will Lehner Haus dann auch noch einen Teuerungszuschlag für die Zeitüberschreitung der Festpreisgarantie geltend machen, wo doch Lehner Haus von Tag 1 an mit ihren Leistungen beginnen konnte und wir an keiner Stelle den Bau oder die Planung verzögert haben.

Im Gegensatz: Unsere stetigen Bemühungen die Vorgänge zu beschleunigen wurden abgewiesen. Beispielsweise wurde uns zugesagt, dass wir mit der Genehmigung der Bauvoranfrage schon in die Bemusterung gehen könnten, wenn wir zusichern würden, dass sich zwischen Bauvoranfrage und Baugenehmigung nichts mehr ändern würde. Davon wollte man dann hinterher nichts mehr wissen und obwohl wir schon im Juni 2024 zugesagt hatten, dass sich an den Plänen nichts mehr ändern wird, konnte Lehner Haus unsere Bemusterung erst einplanen, nachdem diese eine Kopie der Baugenehmigung vorliegen hatten, was eben erst im August der Fall war. Auch unsere Bemühungen zumindest schon mit dem Keller beginnen zu können stießen auf Ablehnung. Für den Keller benötigten wir einen Aussparungsplan, den konnte man aber erst Erstellen, wenn auch die Aussparung für das letzte Wasserrohr geplant wurde. Unser pragmatischer Vorschlag, diese Aussparungen einfach hinterher als Kernbohrung zu setzen wurde ohne Erklärung abgewiesen. Wir hätten hier einiges an Kosten sparen können, wäre der Keller noch in 2024 statt 2025 errichten worden.

Im nächsten Beitrag erzählen wir, wie der Aufbau des Hauses dann im August verlief und wie es danach weiterging.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert